1. Reparatur- und Annahmebedingungen
Mit Übergabe des Gerätes erteilt der Kunde den Auftrag zur vereinbarten Überprüfung bzw. Reparatur.
Datensicherung: Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor Übergabe des Gerätes selbst verantwortlich. Reparatur-, Diagnose- und Installationsarbeiten können technisch bedingt zu Datenverlust führen. Für Datenverlust wird nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Eine Datensicherung durch Comshop erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Vorschäden und Folgeschäden: Bei bereits beschädigten, geöffneten, unsachgemäß reparierten oder durch Flüssigkeit, Überspannung, Sturz, Verschleiß oder sonstige Einwirkungen beeinträchtigten Geräten können während Diagnose oder Reparatur weitere Defekte sichtbar werden oder auftreten. Eine Haftung besteht nur, soweit der Schaden von Comshop schuldhaft verursacht wurde und eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Diagnose und Reparatur: Eine Fehlerdiagnose kann auch dann verrechnet werden, wenn eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sofern eine kostenpflichtige Diagnose vereinbart wurde. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vor wesentlichen, nicht vereinbarten Mehrkosten wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.
Ergänzung für Verbraucher: Bei einem dem Vertrag zugrunde gelegten Kostenvoranschlag gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, sofern im konkreten Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wurde. Für dessen Erstellung ist nur dann ein Entgelt zu zahlen, wenn der Kunde vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde (§ 5 KSchG). Diese Regelung geht der vorstehenden allgemeinen Regelung zu Kostenschätzungen vor.
Ersatzteile und Gewährleistung: Für durchgeführte Arbeiten und verwendete Ersatzteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ausgetauschte Teile können, sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen, von Comshop entsorgt werden.
Abholung: Fertiggestellte oder unreparierte Geräte sind nach Verständigung innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Aufbewahrung können angemessene und vorab bekannt gegebene Lagerkosten verrechnet werden.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese Reparatur- und Annahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Comshop – die Computerklinik
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Warenlieferungen sowie Reparatur- und IT-Dienstleistungen von Thomas Trawöger, COMSHOP – Die Computerklinik, Scherschham 23, A-5221 Lochen am See, sofern sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und mit ihm vereinbart wurden. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer; Bestimmungen, die ausdrücklich nur Unternehmer betreffen, gelten nicht für Verbraucher. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Für Reparaturaufträge gelten ergänzend die Reparatur- und Annahmebedingungen in Abschnitt 1.
2.2 Leistungsumfang und Preise
Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen und Preise. Preise gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Versand, Anfahrt oder gesonderte Leistungen, werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben und vereinbart. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
2.3 Zahlung und Fälligkeit
Es gilt die vereinbarte Zahlungsfrist. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag bei Übergabe der Ware beziehungsweise nach Fertigstellung und Übergabe des reparierten Gerätes oder nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jeweils gegen Rechnungslegung, fällig. Die Zahlung erfolgt über die vereinbarte Zahlungsart. Gesetzliche Rechte, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen zurückzuhalten, bleiben unberührt.
2.4 Anzahlungen, Teilzahlungen und Restzahlungen
Anzahlungen und Teilzahlungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung verlangt und auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ergibt sich aus dem vereinbarten Gesamtpreis einschließlich genehmigter Zusatzleistungen abzüglich bereits geleisteter Zahlungen. Sie ist zum vereinbarten Termin, sonst gemäß Abschnitt 2.3, fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die vereinbarten Beträge und Zahlungstermine; durch den Verzug mit einer einzelnen Rate werden die übrigen Raten nicht automatisch vorzeitig fällig.
2.5 Zahlungsverzug und Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 4 % pro Jahr auf den jeweils fälligen, offenen Betrag.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern betragen die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Maßgeblich ist der Basiszinssatz am ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres. Soweit der Unternehmer die Verzögerung nicht zu verantworten hat, beträgt der Zinssatz 4 % pro Jahr.
2.6 Mahn- und Betreibungskosten
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug sind zusätzlich nur tatsächlich entstandene, notwendige und zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungskosten zu ersetzen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Gegenüber Verbrauchern wird keine pauschale Betreibungsgebühr von 40 Euro erhoben.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern kann bei Zahlungsverzug die gesetzliche Pauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB verlangt werden. Darüber hinausgehende Betreibungskosten werden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Anrechnung dieser Pauschale geltend gemacht.
2.7 Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des für die jeweilige Ware vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Comshop. Eine Anzahlung oder Teilzahlung hebt diesen Eigentumsvorbehalt nicht auf. Er sichert ausschließlich den Kaufpreis der betreffenden Ware und erstreckt sich nicht auf andere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Ware sorgfältig zu behandeln und darf sie ohne Zustimmung von Comshop weder weiterverkaufen noch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter ist Comshop unverzüglich zu informieren und auf das Eigentum von Comshop hinzuweisen.
Bei Zahlungsverzug kann Comshop unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach erfolglosem Ablauf einer erforderlichen angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Eine eigenmächtige Wegnahme oder ein Betreten von Räumlichkeiten des Kunden ohne dessen Zustimmung ist damit nicht gestattet. Bereits geleistete Zahlungen und allfällige Gegenansprüche werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
2.8 Gewährleistung und gesetzliche Kundenrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gesetzliche Ansprüche auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung sowie gesetzliche Schadenersatzansprüche werden durch diese Zahlungsbedingungen nicht eingeschränkt. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere des KSchG und des VGG, bleiben unberührt.
Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen gelten zusätzlich die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem FAGG. Diese AGB ersetzen keine im Einzelfall erforderliche Rücktrittsbelehrung.
2.9 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unverändert.
Kontakt: office@comshop24.at · 07745-20333
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